AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule „Neue Wege“.
Voraussetzung für die Teilnahme eines Hundes an den Übungsstunden ist ein gültiger, vollständiger Impfschutz. Weiterhin ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung erforderlich.
Die Teilnehmer verpflichten sich, nur mit einem gesunden Tier, das kein Ansteckungsrisiko
für andere Personen oder Tiere darstellt, ungezieferfrei und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist, an den Trainingsstunden teilzunehmen.
Die Anmeldung kann per Post, Fax, E-Mail oder telefonisch erfolgen.
Mit der Anmeldung ist die Zahlung der Gebühr fällig, spätestens aber am Ende der Übungsstunde. Die Zahlung erfolgt sofort und in bar.
Die Teilnehmer haften für alle von sich und/oder von ihrem Tier verursachten Schäden.
Die Hundeschule „Neue Wege“ übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen. Weiterhin übernimmt die Hundeschule keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch die teilnehmenden Tiere verursacht werden.
Bei Kämpfen und/oder Rangeleien unter Hunden haftet der jeweilige Hundehalter für etwaige Verletzungen am Hund/an Menschen. Jede Teilnahme, jeder Besuch, jede Übung der teilnehmenden Personen und Tiere an den Unterrichts-, Spiel- und/oder Beratungsstunden erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko.
Werden Hunde auf dem Übungsgelände abgeleint, um miteinander spielen zu können, so handelt jeder Hundebesitzer eigenverantwortlich.
Die Hundeschule haftet nicht für Personenschäden oder Verletzungen, die durch das Tragen von falscher Kleidung/Schuhwerk verursacht werden.
Der Veranstalter versichert, die Kenntnisse nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.
Der Erfolg der Unterrichtsstunden hängt auch von den Teilnehmern ab, deshalb wird keinerlei Erfolgsgarantie gegeben.
Ein vereinbarter Termin für einen Hausbesuch (telefonisch, per E-Mail, persönlich)
verpflichtet beide Seiten zur Einhaltung dieses Termins. Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Einzelunterrichts muss mindestens 24 Stunden vorher durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer erfolgen. Erfolgt dies nicht oder zu spät, wird die Unterrichtsstunde in voller Höhe angerechnet.
Die Hundeschule behält sich vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen.
Die Kursgebühren werden in diesem Fall anteilig zurückerstattet.
Bei allen Kursen mit vorgegebener Dauer werden versäumte Stunden und Fehlzeiten nicht erstattet. Ein Rücktritt vom gebuchten Kurs ist bis eine Woche vor Beginn des Kurses kostenfrei möglich. Danach ist keine Erstattung möglich. Es kann allerdings ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. Die Hundeschule „Neue Wege“ behält sich vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen/oder Krankheit abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird der Unterricht an einem anderen Termin nachgeholt.
Das Training findet bei jedem Wetter statt.
Platzordnung:
1. Verrichtet der Hund das große Geschäft auf dem Übungsgelände oder auf dem angrenzenden Gelände, sowie in Wiesen und Felder, so ist dies unverzüglich zu entfernen. Kot-Tüten stehen kostenlos zur Verfügung. Die „volle“ Kot-Tüte hat der jeweilige Hundehalter mitzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.
2. Verboten ist das Wegwerfen der Kot-Tüten auf dem Übungsgelände, auf dem Parkplatz oder dem umliegenden Gelände.
3. Das Begehen und Beklettern der Übungsgeräte (Hundesportgeräte) ist für alle Personen untersagt, insbesondere für Kinder. Eltern haften für ihre Kinder.
4. Es werden keine Leckerchen an fremde Hunde verteilt!
5. Die Hunde werden nicht geschlagen oder getreten!
6. Das Ableinen der Hunde erfolgt auf eigene Gefahr!
7. Die Nutzung und Benutzung von Zughalsbändern ohne „Stopp“ oder Kettenwürgern, sowie Stachelhalsbändern ist verboten. Die Nutzung und Benutzung von so genannten Retrieverhalsbändern ohne „Stopp“ ist verboten.
8. Die Nutzung aller Hilfsmittel, die dem Hund Schmerzen zufügen könnten, ist untersagt.
9. Zigarettenkippen bitte nicht auf den Boden werfen. Es stehen Aschenbecher zur Verfügung.
10. Auf dem gesamten Gelände (Wiesen, Felder usw.) außerhalb des Übungsplatzes besteht Leinenpflicht.